Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten
Auf dieser Seite finden Sie die jeweils gültigen Regelungen in Bezug auf Corona. Grundlage dafür sind jeweils die Vorgaben des Schulministeriums NRW. Diese finden Sie hier:
Schulministerium NRW - Aktuelles zum Schulbetrieb und Corona
Mit Ablauf des 31. Januar 2023 werden die für den Schulbereich relevanten Verordnungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung sowie die Coronaschutzverordnung auslaufen.
Dies bedeutet für den Schulbereich, dass es keine Sonderregelungen mehr gibt. Ebenfalls fällt die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule ersatzlos weg.
Auch die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfällt zum 01. Februar 2023. Stattdessen wird eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.
Den Elternbrief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten zum Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen vom 25. Januar 2023 finden Sie unter folgendem Link:
Auch wenn es keine flächendeckenden Schuließungen mehr geben wird, kann es unter Umständen zu einem Wechsel in den Distanzunterricht aufgrund personeller Engpässe kommen.
Um in diesem Fall den Präsenz- mit einem möglichen Unterricht auf Distanz gut zu verknüpfen, haben wir Absprachen getroffen, die Sie hier nachlesen können:
Konzept zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht
angepasstes Handlungskonzept zum 19.12.2022
Stand: 19.12.2022
Das Handlungskonzept Corona wurde leicht modifizierte, welches über den obenstehenden Link aufgerufen werden kann. Die Version mit den markierten Änderungen finden Sie hier:
Schulministerium NRW - Handlungskonzept Corona (mit markierten Änderungen)
Den entsprechenden Begleiterlass zum aktualisierten Handlungskonzept Corona finden Sie hier:
Schulministerium NRW - Begleiterlass Handlungskonzept Corona
Elternbrief der Ministerin & angepasstes Handlungskonzept zum 29.09.2022
Stand: 29.09.2022
In einem Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten aller Schüler*innen in NRW informiert die Ministerin Frau Feller über mögliche neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den aktuell diskutierten Energiesparmaßnahmen in Schulen. Den Elternbrief der Ministerin finden Sie hier:
Brief der Ministerin zu Corona- und Energiesparmaßnahmen
Das Handlungskonzept Corona wurde leicht modifizierte, welches über den obenstehenden Link aufgerufen werden kann. Die Version mit den markierten Änderungen finden Sie hier:
Schulministerium NRW - Handlungskonzept Corona (mit markierten Änderungen)
aktuelle Regelungen ab dem 10.08.2022
Stand: 05.08.2022
Brief der Ministerin zu den Corona Maßnahmen ab 10. August 2022
Masken
- AktuellAktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske) vor.
Dies gilt gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeitende und Besucher.
Testungen
- Aktuell sind keine regelmäßigen anlasslosen Reihentestungen in der Schule vorgesehen.
- Sollten Symptome auftreten oder wenn es Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person gibt,
testen Sie Ihr Kind bitte vor Schulbeginn zu Hause mit einem Selbsttest.
Hierzu erhält jedes Kind 5 Selbsttest pro Monat von der Schule für zu Hause.
Bei einem negativen Testergebnis teilen Sie uns dies formlos schriftlich mit, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt wurde. Ihr Kind kann dann wieder zur Schule kommen.
Bei einem positiven Testergebnis darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen (Geschwisterkinder bzw. Kontaktpersonen dürfen in die Schule kommen, sollten sich aber testen). Nun besteht die Verpflichtung, sich einem Corona-Schnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich isoliert werden. Ist auch der Corona-Schnelltest oder der PCR-Test positiv gilt aktuell: eine Rückkehr in die Schule ist frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich. Bei einem positiven Selbsttest informieren Sie uns bitte sofort.
- Sollten bei einem Kind während des Unterrichts oder der Betreuung Corona-Symptome auftreten und keine schriftliche Negativbescheinigung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorliegen oder sich die Symptome trotz Test am Morgen deutlich verstärken, kann anlassbezogen in der Schule ein Selbsttest durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Test in der Schule im Tagesverlauf erforderlich wird, liegt bei der Lehrkraft. Diese beurteilt auch, ob bei schwereren Symptomen überhaupt eine weitere Teilnahme am Unterricht vertretbar ist.
typische Corona-Symptome
- Husten (mehr als gelegentlich und nicht durch eine Grunderkrankung erklärt)
- Fieber
- Schnupfen (nicht durch eine Grunderkrankung erklärt)
- „Abgeschlagenheit“ (reduzierter Allgemeinzustand)
- Halsschmerzen
- Magen-Darm-Beschwerden
(z.B. erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen) - Störung des Geschmacks- und Geruchssinns
- Muskelschmerzen
- Atemnot
- Herzrasen.