aktuelle Informationen im Schuljahr 2021/2022
Masken & Testung
31.03.2022
Bekanntermaßen laufen am Samstag, 02.04.2022, viele Schutzmaßnahmen rund um Corona aus. Auch die Pflicht zum Tragen einer Maske im Unterricht endet zum 02.04.2022. Wir bitten jedoch alle Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eindringlich in der letzten Woche vor den Osterferien bis Freitag, 08.04.2022, die Maske im Schulgebäude freiwillig eine weitere Woche zu tragen. Dies dient der Sicherheit aller Menschen und unterstützt einen hoffentlich gesunden Start in die Osterferien.
Die dreimalige Testung für die Schülerinnen und Schüler, die zu Hause durchzuführen ist, bleibt bis zu den Osterferien bestehen. Auch hier bitten wir darum, dass alle Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag, also am Montag, 25.04.2022, vor Unterrichtsbeginn einen Antigen-Schnelltest zu Hause durchführen. Ausreichend Test-Material für die Testungen bis zu den Osterferien und zum Start nach den Ferien erhalten die Kinder durch die Schule.
landesweiter Unterrichtsausfall
am Donnerstag, 17. Februar 2022
16.02.2022
Aufgrund der Unwetterwarnung mit Sturm- und schwere Sturmböen hat das Ministerium für morgen, Donnerstag, 17.02.2022, einen landesweiten Unterrichtsausfall angeordnet.
Daher findet morgen kein Unterricht und auch keine Betreuung statt!
Wichtige Informationen
zur Ergebnisrückmeldung der Lolli-Tests
19.01.2022
Durch das aktuell hohe Infektionsgeschehen kommt es leider vermehrt zu positiven Pool-Tests. Daher müssen in den Laboren mehr Einzelproben ausgewertet werden und es ist höchstwahrscheinlich mit Verzögerungen bei der Übermittlung der Einzelergebnisse zu rechnen.
Bitte beachten Sie unbedingt folgendes Vorgehen bei der Ergebnisübermittlung:
- Liegt zu Unterrichtsbeginn noch kein Poolergebnis vor, werden alle Kinder mit einem Schnelltest in der Schule getestet.
- Sobald der Klassenpool Auffälligkeiten zeigt, werden die individuellen Rückstellproben ausgewertet und Sie als Eltern bekommen direkt vom Labor eine Information per SMS/Email. In diesem Fall dürfen die Kinder erst wieder in die Schule kommen, wenn ein negatives PCR-Einzeltestergebnis vorliegt.
- Wenn Ihnen das Ergebnis bis 8.30 Uhr vorliegt bzw. Ihr Kind bis spätestens 9.00 Uhr in der Schule sein kann, können Kinder mit negativem Einzeltest wieder in die Schule kommen. Sollte das Ergebnis erst nach diesem Zeitpunkt vorliegen, müssen die Kinder leider an diesem Tag zu Hause betreut werden und können erst am nächsten Tag wieder in die Schule kommen.
Im Fall eines positiven Testergebnisse beachten Sie unbedingt die Quarantäneregeln, die Sie auch in verschiedenen Sprachen unter www.bielefeld.de/quarantaeneregeln finden. Diese sehen u.a. vor, dass sich sofort nach Bekanntwerden eines positiven PCR-Testergebnisses auch Haushaltsangehörige in Quarantäne begeben müssen. Sollte also jemand in Ihrem Haushalt positiv getestet worden sein, muss sich auch Ihr Kind in Quarantäne begeben, sollte es nicht geimpft oder genesen sein.
Und noch eine Bitte:
Leider kommen nicht immer alle Informationen über positive Corona- bzw. Quarantänefälle bei uns an. Bitte informieren Sie uns daher umgehend über
- einen positiven Selbst- oder Schnelltest,
- das Ergebnis eines PCR-Tests,
- eine Quarantäne als Kontaktperson.
Informationen zum Schulstart nach den Ferien
07.01.2022
Wir hoffen, Sie und Ihre Familie konnten die zurückliegenden Tage genießen, die Ferien zur Erholung nutzen und sind gut und gesund ins neue Jahr gestartet.
Auf diesem Weg noch einige wichtigen Informationen zum Unterrichtsstart nach den Ferien am kommenden Montag, 10.01.2022:
Informationen zum Schulstart
- Für alle Klassen startet am Montag, 10.01.2022, der Unterricht zur 1. Stunde.
- Es gilt weiterhin die Maskenpflicht in der Schule, also auch im Unterricht.
Aktuell gibt es noch keine weiteren Informationen, ob die Maskenpflicht auf dem Schulhof weiterhin aufgehoben ist. Sobald es hierzu etwas Neues gibt, werden wir Sie natürlich umgehend informieren.
Informationen zur Schulmail vom 06.01.2022
Gestern erreichte uns die neue Schulmail mit Informationen zum Schulstart und dem angepassten Testverfahren ab der kommenden Woche.
- Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren.
Die Kinder geben an den Testtagen eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit ab, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen.
- Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an den Lolli-Tests und Rückstellproben teil, auch genesene und geimpfte.
Ausnahme: Genesene Schüler*innen sind in den ersten 8 Wochen nach der Rückkehr aus der Isolation/ Quarantäne von der Testpflicht befreit und nehmen daher erst ab der 9. Woche am Lolli-Testverfahren teil.
- Schüler*innen, die auf Wunsch der Eltern nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen, müssen weiterhin 3x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) einen max. 24 Stunden alten Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.
Die SchulMail vom 06.01.2022 können Sie hier nachlesen:
[06.01.2022] Schulstart mit Anpassung der Teststrategie nach den Weihnachtsferien
Informationen zum Testverfahren an unserer Schule
- Am Montag, 10.01.2022, werden alle Kinder per Lolli-Test getestet und geben zusätzlich eine Einzelprobe (Rückstellprobe) mit ab. Bei beiden Verfahren lutschen die Kinder jeweils 30 sec. an ihren Tupfern und ordnen sie den entsprechenden Teströhrchen zu.
- Um eine größtmögliche Sicherheit zum Schulstart nach den Ferien zu gewährleisten, machen die Kinder zusätzlich einen weiteren Antigen-Schnelltest.
- Ab Mittwoch, 12.01.2022, wird dann entsprechend des neuen Testrhythmus getestet und es gelten folgende Testtage:
a-Klassen (1a, 2a, 3a, 4a) immer montags & mittwochs
b-Klassen (1b, 2b, 3b, 4b) immer dienstags & donnerstags
- Die Ergebnisse werden Ihnen direkt durch das Labor bis spätestens 6.00 Uhr des Folgetages per SMS/ Mail mitgeteilt.
Achtung! Kontrollieren Sie unbedingt am Morgen nach dem Testtag ihre SMS/ Mails. Eine Teilnahme am Unterricht ist nur mit negativem Testergebnis möglich!
Bitte teilen Sie uns stets Änderungen Ihrer Kontaktdaten mit, so dass wir Ihre aktuelle Mobilfunknummer und Mailadresse auch dem Labor mitteilen können. Nur so kann der Kontakt zwischen Labor und Ihnen reibungslos funktionieren.
- Kinder, die an den Testtagen fehlen (oder zu spät kommen), müssen einen aktuellen negativen Bürgertest vorlegen oder einen Antigen-Schnelltest unter Aufsicht durchführen.
Hinweise zum Lolli-Testverfahrens ab Januar 2022
16.12.2021
Mit der heutigen SchulMail des Ministeriums erhielten wir weitere Informationen zum Testverfahren nach den Weihnachtsferien, sowie einen Elternbrief der Schulleitung (im Auftrag des MSB) mit Hinweisen zum Testverfahren in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien sowie zum Start des optimierten „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien
Den Elternbrief der Schulleitung (im Auftrag des MSB) können Sie hier nachlesen:
Elternbrief vor den Weihnachtsferien
Die SchulMail vom 16.10.2021 können Sie hier nachlesen:
[16.12.2021] Hinweise vor dem Start des optimierten Lolli-Testverfahrens nach den Weihnachtsferien
Schulbetrieb vor den Weihnachtsferien
und Schulstart am 10. Januar 2022
13.12.2021
Das Ministerium für für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit der heutigen SchulMail Hinweise für einen guten und gelingenden Schulstart im neuen Jahr 2022 mitgeteilt.
Testungen
Für die Grundschulen bleibt es bei der zweimaligen Testung, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen aufzudecken.
In den Grundschulen wird am ersten Schultag nach den Ferien (10.01.2022) getestet.
Impfungen
Die Impfmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler werden ausgeweitet. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat mit Erlass vom 8. Dezember 2021 die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, ergänzend zur Impfmöglichkeit bei Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten bzw. Hausärztinnen und -ärzten ab dem 17. Dezember 2021 ein Impfangebot für die Altersgruppe der 5 bis 11-Jährigen zu machen.
Schulsport und Schulsportveranstaltungen
Für den Sportunterricht, einschließlich dem Schwimmunterricht, gilt gegenwärtig die 3G-Regel.
Die SchulMail vom 13.12.2021 können Sie hier nachlesen:
[13.12.2021] Schulbetrieb vor den Weihnachtsferien und Schulstart am 10. Januar 2022
Entfall der Maskenpflicht
am festen Sitzplatz ab dem 02.11.2021
28.10.2021
Mit der heutigen SchulMail des Ministeriums erhielten wir die Information, dass
ab dem "2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen mehr vorgesehen [ist], solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen."
Dies bedeutet für die Kinder einen komplizierten Wechsel in Sachen "Maske auf / Maske ab":
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Maske ab
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Maske auf
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* in der SchulMail gibt es keine Informationen zu Ausnahmen bei (anstrengender) Sportausübung. Hierzu warten wir auf weitere Informationen.
Die Kinder brauchen also weiterhin in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Auch auf dem festen Sitzplatz dürfen die Kinder natürlich weiterhin eine Maske tragen.
Die Lehrkräfte, Betreuungskräfte und das sonstiges Personal tragen auch im Klassenraum immer eine Maske, wenn sie den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten (können).
Aufgrund der Aufhebung der Maskenpflicht sollen auch die Quarantäneentscheidungen neu geregelt werden (ein Erlass dazu steht noch aus):
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Die SchulMail vom 28.10.2021 können Sie hier nachlesen:
[28.10.2021] Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021
Termine für die Elternabende
30.08.2021
Die Elternabende zum Beginn des Schuljahres finden an den folgenden Terminen statt:
1a: Dienstag, 07.09. um 19:00 Uhr
1b: Dienstag, 07.09. um 19:00 Uhr
2a: Donnerstag, 02.09.2021 um 18:00 Uhr
2b: Donnerstag, 02.09.2021 um 19:00 Uhr
3a: Mittwoch, 08.09.2021 um 19:00 Uhr (Aktualisiert am 06.09.2021)
3b: Mittwoch, 08.09.2021 um 19:00 Uhr (Aktualisiert am 06.09.2021)
4a: Dienstag, 31.08.2021 um 19:00 Uhr
4b: Dienstag, 31.08.2021 um 19:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an den Elternabenden die 3G Regel gilt:
GETESTET oder GEIMPFT oder GENESEN.
Ohne einen entsprechenden Nachweis können Sie leider nicht am Elternabend teilnehmen.
Schülerausweise als negativer Coronatest
18.08.2021
Aus der Presse/ der neuen Coronaschutzverordnung haben auch wir erfahren, dass der Schülerausweis ab dem 20.08.21 als eines der 3G ausreicht. Allerdings stellen die meisten Grundschulen keine Schülerausweise aus, da dies laut Erlass des Ministeriums vom 23.05.1997 erst ab Klasse 5 die Regel seien soll. In den sozialen Medien erklärt das land.nrw, dass die Vorlage eines Schülerausweises für Jugendliche ab 15 Jahren gelten soll, da Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren schulpflichtig sind und somit grundsätzlich als getestete Personen gelten.
Informationen zum Schulstart
17.08.2021
Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, ihre Kinder unmittelbar vor dem ersten Schultag bei einem Testzentrum testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung).
Bitte schicken Sie auch nur gesunde Kinder in die Schule
- Erster Schultag am Mittwoch, 18.08.2021
Am Mittwoch haben die Jahrgänge 2 bis 4 Unterricht von 08.35 bis 11.25 Uhr bei den Klassenlehrkräften.
- Maskenpflicht
Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
- Lolli-Tests
Wie auch schon vor den Ferien werden die Testungen zweimal pro Woche fortgesetzt.
Die Klassen 2-4 werden bereits am Mittwoch, 18.06.21, getestet. Für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger starten die Lolli-Tests erst am Montag, 23.08.2021.
Weiterhin gilt, dass am Unterricht und der Betreuung nur Kinder teilnehmen dürfen, die an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten PCR-Pooltest mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder zum Zeitpunkt des angesetzten Selbsttests einen Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung (sogenannter Bürgertest) vorgelegt haben.
Einschulungsfeier der 1. Klassen am 19.08.2021
11.08.2021
Die Einschulung findet am Donnerstag, den 19.08.2021,
in der Zeit von 10.00 Uhr bis ca. 11.25 Uhr in der Grundschule Oldentrup statt.
Da es nur sehr wenig Rückmeldungen für den anschließend geplanten
Gottesdienst gab, wurde dieser abgesagt!
Aufgrund der Corona-Situation gelten für die Einschulung aktuell leider besondere Regeln:
- Pro Kind dürfen max. 2 Erwachsene mit zu der Einschulung kommen.
Bitte bringen Sie auch keine jüngeren Geschwisterkinder mit. - Erwachsene benötigen eine Nachweis über ein negatives Testergebnis oder über eine Immunisierung. Bitte beachten Sie, dass der Test höchsten 48 Stunden alt sein darf und ein Selbsttest nicht ausreicht. Eine Übersicht über kostenlose Teststationen in Bielefeld finden Sie im Internet unter bielefeld.de/teststellen.
- Alle Teilnehmer*innen müssen zur Kontakt-Nachverfolgung ihre Kontaktdaten angeben.
Bitte füllen Sie schon zu Hause die Vorlage aus (pro Familie reicht ein Zettel). - Alle müssen eine Maske tragen. Das kann eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske sein.
Nur Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen. - Die Erwachsenen haben einen festen Sitzplatz mit Abstand.
Die Schulkinder sitzen im vorderen Bereich auf den Bänken. - Halten Sie bitte 1,5 Meter Abstand zu anderen Gruppen ein.
Wichtige Informationen zur Einschulung am 19.08.2021
Finanzielle Beihilfe für Schulbücher möglich
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie für die anzuschaffenden Bücher aus dem Eigenanteil eine Beihilfe beantrage. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage vom
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Informationen zum Schuljahresende
und zum Schulstart nach den Ferien
30. Juni 2021
Liebe Eltern,
kurz vor Ende des Schuljahres und dem Start in die wohlverdienten Sommerferien möchten wir Sie noch über eine Elterninfo der Stadt Bielefeld zum Thema Corona-Selbsttests vor Wiederbeginn des Schulbetriebs und die neuesten SchulMails des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) informieren.
Informationen zum Schuljahresende und zum Schulstart nach den Ferien
Sollten sich weitere Hinweise, Informationen, Änderungen, … zum Schulstart nach den Sommerferien ergeben, informieren wir Sie wie gewohnt über die Homepage oder/ und per Mail. Schauen Sie bitte also auch in den Ferien ab und zu mal auf unsere Homepage.
Im Namen des gesamten Kollegiums schöne, erholsame und gesunde Ferien!
Die Informationen der GS Oldentrup aus dem Schuljahr 2020/2021 können Sie hier nachlesen:
Corona Virus - Informationen Schuljahr 2020/2021