Bildung und Teilhabe (BuT)
Für Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht die Möglichkeit, Leistungen nach Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen, z.B. für
- die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Lern- und Sprachförderung
Für Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistungen) hat die Stadt Bielefeld seit dem 01.08.2022 für Anspruchsberechtigte die Bildungskarte eingeführt. Ab sofort ersetzt die Bildungskarte die Antragsstellung im Bereich Bildung und Teilhabe für die meisten Leistungsarten. Sie ist Ausweis- und Zahlmedium in einem.
Ab sofort werden diese Leistungen direkt über den Anbieter, also über die Schule bzw. den OGS-Träger, abgerechnet und Sie müssen keinen Antrag in Papierform mehr stellen. Dies ist besonders für die Abrechnung des Mittagessens im Rahmen der OGS notwendig. Hierzu benötigen wir allerdings die individuelle Bildungskarten-Nummer des Kindes, die sich auf der Rückseite der Bildungskarte befindet.
Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Mussgnug unterstützt Sie gerne bei allen Fragen und Antragstellungen zu Leistungen nach Bildung und Teilhabe. Sie erreichen Frau Mussgnug zu ihrer offenen Sprechzeit in ihrem Büro im ehemaligen Computerraum (1. OG, rechter Flur, 1. Tür links)
montags von 8:00 - 9:20 Uhr und mittwochs von 8.00 - 9:20 Uhr.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Frau Mussgnug auch telefonisch unter 0176/76899534, über das Schulsekretariat oder per Mail unter sibylle.mussgnug@rege-mbh.de erreichen.
Weitere Informationen zu den Leistungen nach Bildung und Teilhabe (BuT) und auch der Bildungskarte finden Sie auch auf den Seiten der Stadt Bielefeld unter
Informationen zu Bildung und Teilhabe (BuT) der Stadt Bielefeld